Schiedskommission der
Universität Wien
Ian Ehm
Die Schiedskommission ist ein unabhängiges Organ der Universität, das zur fairen und transparenten Lösung von Konflikten innerhalb der Universitätsgemeinschaft beiträgt. Sie dient als Vermittlungs- und Entscheidungsinstanz in bestimmten Angelegenheiten gemäß Universitätsgesetz und unterstützt damit die Wahrung von Rechtskonformität, Gleichbehandlung und institutioneller Integrität.
Durch ihre Tätigkeit trägt die Schiedskommission dazu bei, ein respektvolles und gerechtes Arbeits- und Studienumfeld an der Universität zu fördern.
Aufgaben der Schiedskommission
Zu den Aufgaben der Schiedskommission gemäß § 43 Universitätsgesetz zählen:
- die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals sowie Studierenden der Universität;
- die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans;
- die Entscheidung über Einreden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen betreffend der unrichtigen Zusammensetzung von Kollegialorganen;
- die Entscheidung über Einreden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen betreffend der Mangelhaftigkeit von Wahlvorschlägen.
- Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen (z.B. Verfahren in Studienangelegenheiten, Habilitations- oder Dienstrechtsverfahren) und Leistungsbeurteilungen (z.B. Beurteilungen von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten) sind von einer Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen.
Die Schiedskommission unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
Die Schiedskommission unterstützt die Kampagne für gegenseitigen Respekt.